Zulassungsunterlagen für das Exportkennzeichen

Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen bedarf es bei der Zulassung eines Exportkennzeichens eines höheren Aufwands. Das liegt an der Thematik an sich: Ein Wertgegenstand verlässt den deutschen oder gar europäischen Wirtschaftsraum. Das schreit nach Bürokratie.

Zusammengefasst

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Geld für Gebühren, Schilderprägung, Kfz-Steuer - ggf deutsches Bankkonto
  • Stilllegebescheinigung des Autos
  • Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I & Teil II
  • Gültiges TÜV-Gutachten
  • Fahrzeug muss vor Ort sein, falls Begutachtung erfolgt

Diese beginnt bei der Zulassungsstelle. Denn hier lassen Sie nicht ein Kennzeichen, sondern ein Auto zu. Das bedeutet: Es muss vorab stillgelegt, eine entsprechende Bescheinigung sollte vorgelegt werden. Außerdem werden Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigt. Selbstverständlich dürfen auch Ihr Personalausweis oder der gültige Reisepass nicht fehlen.

Bei der Zulassung des Exportkennzeichens ist eine sogenannte Vorführpflicht an der Tagesordnung. Das heißt, der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dürfen darauf bestehen, das zu exportierende Auto vorab unter die Lupe zu nehmen. Dabei wird dann untersucht, ob die Fahrgestellnummern und etwaige andere Merkmale mit den Zulassungsunterlagen übereinstimmen. Ist das der Fall, steht der Zulassung des Exportkennzeichens fast nichts mehr im Wege. Einzig und alleine die Kfz-Steuer ist noch zu entrichten.

Da gibt es nur Schwierigkeiten, wenn Sie über kein deutsches Konto verfügen. Ansonsten füllen Sie einfach das Formular aus. Die Kfz-Steuer wird dann bei Ihnen abgebucht – und zwar immer für ganze Monate. Ist kein Konto vorhanden, müssen Sie vorher nochmal zum Finanzamt und um einen Steuerbescheid bitten. Den nehmen Sie dann mit zur Bank und zahlen das geforderte Geld ein. Die Bestätigung davon können Sie dann bei der Zulassungsstelle dafür nutzen, um das Exportkennzeichen zu erhalten.

Kosten und Gebühren für Exportkennzeichen

Die Gebühren für die Zulassung des Exportkennzeichens liegen ungefähr auf dem Niveau von dem der Kurzzeitkennzeichen. Rechnen Sie bei der Zulassungsstelle mit etwa 13,- Euro. Für die Schilderprägung werden ebenfalls nicht mehr als 20,- Euro fällig. Die Kfz-Steuer kann da schon drastischer zu Buche schlagen. Sie hängt davon ab, wann das Fahrzeug zugelassen wurde, wie die Euro-Norm ist und welche Antriebsart das Fahrzeug nutzt. Dieselfahrzeuge werden gemeinhin viel stärker besteuert. Eine Zulassung des Exportkennzeichens für mehrere Monate kann also einige Hundert Euro kosten.